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Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass): alle Untersuchungen und die Neuerungen ab Oktober 2026
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Der Mutter-Kind-Pass heißt seit 1. Jänner 2024 Eltern-Kind-Pass. Ein alter Mutter-Kind-Pass gilt weiter, niemand muss ihn tauschen. Zehn der Untersuchungen darin entscheiden über Geld: Fehlt der Nachweis für nur eine, zieht die Krankenkasse 1.300 Euro vom Kinderbetreuungsgeld ab, bei jedem Elternteil, der es bezieht.
Ab 1. Oktober 2026 gilt ein erweitertes Programm mit zusätzlichen Untersuchungen und Beratungen, auch für bereits ausgestellte Pässe. Der elektronische Eltern-Kind-Pass kommt verpflichtend erst im Oktober 2027 (Sozialministerium, Eltern-Kind-Pass).
Wann und wo Sie den Eltern-Kind-Pass bekommen
Sobald die Schwangerschaft festgestellt ist, bekommen Sie den Pass von Ihrer betreuenden Ärztin oder Ihrem betreuenden Arzt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Österreich. Er begleitet die Vorsorge von der Schwangerschaft bis zum fünften Geburtstag des Kindes.
Pass und Untersuchungen sind kostenlos, wenn Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt mit Kassenvertrag gehen. Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten fallen Kosten an (oesterreich.gv.at, Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes).
Die Untersuchungen in der Schwangerschaft
| Schwangerschaftswoche | Untersuchung | Für Kinderbetreuungsgeld nötig |
|---|---|---|
| 8 bis 12 | 1. Ultraschall | nein |
| bis Ende 16 | 1. gynäkologische Untersuchung mit Labor, inklusive HIV-Test | ja |
| 17 bis 20 | 2. gynäkologische Untersuchung mit interner Untersuchung | ja |
| 18 bis 22 | 2. Ultraschall und Hebammenberatung | nein |
| 25 bis 28 | 3. gynäkologische Untersuchung mit Labor und Zuckerbelastungstest | ja |
| 30 bis 34 | 4. gynäkologische Untersuchung und 3. Ultraschall | ja (Ultraschall nein) |
| 35 bis 38 | 5. gynäkologische Untersuchung | ja |
Quelle: Sozialministerium, Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes, Stand September 2026.
Der Zuckerbelastungstest in der 25. bis 28. Woche sucht nach Schwangerschaftsdiabetes, der laut Sozialministerium bei etwa fünf bis zehn Prozent der Schwangeren auftritt. Unerkannt kann er beim Kind zu starker Gewichtszunahme und Anpassungsstörungen nach der Geburt führen. Der HIV-Test gehört zum ersten Labor, weil sich das Risiko einer Übertragung auf das Kind mit Behandlung deutlich senken lässt.
Was sich ab 1. Oktober 2026 ändert
Das neue Programm gilt in ganz Österreich, auch für Schwangere, die schon einen Papierpass haben. Untersuchungen, die bereits gemacht wurden, bleiben gültig, nur noch offene laufen nach dem neuen Programm. Für die neuen Leistungen gibt es bis zur Umstellung auf den elektronischen Pass ein Zusatzheft vom betreuenden medizinischen Fachpersonal.
- Allgemeinmedizinische Untersuchung in der 14. bis 20. Woche. Die bisherige interne Untersuchung entfällt.
- Gesundheitsgespräch in der 14. bis 20. Woche, bei einer Hebamme oder einer Allgemeinmedizinerin.
- Zweite Hebammenberatung in der 24. bis 34. Woche.
- Vierter Ultraschall in der 35. bis 38. Woche.
- Elternberatung in Familienberatungsstellen, etwa zur Aufteilung der Karenz, zu Beruf und Kinderbetreuung oder zu den Folgen von Teilzeit für die Pension.
- Mehr Labor: unter anderem ein Test auf B-Streptokokken am Ende der Schwangerschaft und bei Rhesus-negativen Frauen die Bestimmung des Rhesusfaktors beim Kind.
Die neuen Untersuchungen sind keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld. Bei den Kinderuntersuchungen kommt ab der dritten eine Beratung zu Themen wie Passivrauchen, Zahnpflege, Sonnenschutz, Unfallverhütung und Impfungen dazu, bei der dritten außerdem ein Gespräch über psychosoziale Belastungen.
Die Untersuchungen des Kindes
| Zeitpunkt | Untersuchung | Für Kinderbetreuungsgeld nötig |
|---|---|---|
| 1. Lebenswoche | 1. Untersuchung, meist im Spital, und 1. Hüftultraschall | ja (Hüftultraschall nein) |
| 4. bis 7. Lebenswoche | 2. Untersuchung mit orthopädischer Untersuchung | ja |
| 6. bis 8. Lebenswoche | 2. Hüftultraschall | nein |
| 3. bis 5. Lebensmonat | 3. Untersuchung | ja |
| 7. bis 9. Lebensmonat | 4. Untersuchung mit HNO-Untersuchung | ja |
| 10. bis 14. Lebensmonat | 5. Untersuchung mit Augenuntersuchung | ja |
| 22. bis 26. Lebensmonat | 6. Untersuchung mit augenfachärztlicher Untersuchung | nein |
| 34. bis 38. Lebensmonat | 7. Untersuchung | nein |
| 46. bis 50. Lebensmonat | 8. Untersuchung | nein |
| 58. bis 62. Lebensmonat | 9. Untersuchung | nein |
Quellen: Sozialministerium; Bundeskanzleramt, Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen.
Die Untersuchungen nach dem 14. Lebensmonat sind für das Kinderbetreuungsgeld nicht mehr nötig. Für die Gesundheit des Kindes sind sie trotzdem wichtig, weil sie den Entwicklungsstand kontrollieren und Krankheiten früh erkennen helfen.
Nachweise fürs Kinderbetreuungsgeld
Für das volle Kinderbetreuungsgeld, egal ob Konto oder einkommensabhängig, brauchen Sie fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf des Kindes. Nachgewiesen wird in zwei Schritten (oesterreich.gv.at, Eltern-Kind-Pass und Kinderbetreuungsgeld):
- Beim Antrag: Kopien der fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Untersuchung des Kindes.
- Bis zum 15. Lebensmonat: Kopien der übrigen vier Untersuchungen des Kindes.
Als Nachweis dienen die Formblätter hinten im Pass, jede Untersuchung mit Stempel und Unterschrift. Schicken Sie Kopien und lassen Sie die Originale im Pass, die Kasse kann sie später verlangen. Bei Zwillingen oder Drillingen muss jedes Kind einzeln nachgewiesen werden, sonst wird zusätzlich gekürzt.
Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Jahren, dass Eltern die 1.300 Euro auch dann verlieren, wenn sie alle Untersuchungen gemacht, aber die Bestätigung zu spät geschickt haben oder sie auf dem Postweg verloren ging. Eine Übergangsregel bis zum elektronischen Pass gibt es nicht (Volksanwaltschaft, Juli 2026). Tragen Sie sich die Frist daher gleich nach der fünften Kinderuntersuchung ein und schicken Sie die Kopien eingeschrieben.
Fragen zum Kinderbetreuungsgeld beantwortet die Infoline des Bundeskanzleramts unter 0800 240 014.
Der elektronische Eltern-Kind-Pass
Künftig speichern Ärztinnen, Ärzte und Hebammen die Befunde elektronisch, später auch einsehbar in ELGA. Der Pass kann dann nicht mehr verloren gehen, und die Nachweise für das Kinderbetreuungsgeld sollen automatisch an die Krankenkasse gehen. Verpflichtend eingeführt wird er ab Oktober 2027, bis dahin gilt der Papierpass mit Zusatzheft.
Hebammenberatung und Unterstützung in Wien
Die kostenlose Hebammenberatung im Pass können Sie bei jeder Hebamme machen, die sie anbietet, auch bei den Familienhebammen der Stadt Wien oder im Hebammenzentrum. Adressen stehen unter Hebammen in Wien, zu Mutterschutz und Geld unter Mutterschutz und Wochengeld.
Häufige Fragen
Heißt der Mutter-Kind-Pass jetzt anders?
Ja, seit 1. Jänner 2024 heißt er Eltern-Kind-Pass. Ein alter Mutter-Kind-Pass gilt weiter.
Wann bekommt man den Eltern-Kind-Pass?
Nach der Feststellung der Schwangerschaft, von der betreuenden Ärztin oder dem betreuenden Arzt.
Welche Untersuchungen sind Pflicht?
Für das volle Kinderbetreuungsgeld die fünf gynäkologischen Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat. Ultraschall, Hüftultraschall und Hebammenberatung zählen nicht dazu.
Bis wann muss ich die Untersuchungen einreichen?
Die Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Kinderuntersuchung mit dem Antrag, die übrigen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes.