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Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass): alle Untersuchungen und die Neuerungen ab Oktober 2026

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frauenärztin

Der Mutter-Kind-Pass heißt seit 1. Jänner 2024 Eltern-Kind-Pass. Ein alter Mutter-Kind-Pass gilt weiter, niemand muss ihn tauschen. Zehn der Untersuchungen darin entscheiden über Geld: Fehlt der Nachweis für nur eine, zieht die Krankenkasse 1.300 Euro vom Kinderbetreuungs­geld ab, bei jedem Elternteil, der es bezieht.

Ab 1. Oktober 2026 gilt ein erweitertes Programm mit zusätzlichen Untersuchungen und Beratungen, auch für bereits ausgestellte Pässe. Der elektronische Eltern-Kind-Pass kommt verpflichtend erst im Oktober 2027 (Sozialministerium, Eltern-Kind-Pass).

Wann und wo Sie den Eltern-Kind-Pass bekommen

Sobald die Schwanger­schaft festgestellt ist, bekommen Sie den Pass von Ihrer betreuenden Ärztin oder Ihrem betreuenden Arzt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Österreich. Er begleitet die Vorsorge von der Schwanger­schaft bis zum fünften Geburtstag des Kindes.

Pass und Untersuchungen sind kostenlos, wenn Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt mit Kassenvertrag gehen. Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten fallen Kosten an (oesterreich.gv.at, Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes).

Die Untersuchungen in der Schwanger­schaft

Schwanger­schaftswocheUntersuchungFür Kinderbetreuungs­geld nötig
8 bis 121. Ultraschallnein
bis Ende 161. gynäkologische Untersuchung mit Labor, inklusive HIV-Testja
17 bis 202. gynäkologische Untersuchung mit interner Untersuchungja
18 bis 222. Ultraschall und Hebammenberatungnein
25 bis 283. gynäkologische Untersuchung mit Labor und Zuckerbelastungstestja
30 bis 344. gynäkologische Untersuchung und 3. Ultraschallja (Ultraschall nein)
35 bis 385. gynäkologische Untersuchungja

Quelle: Sozialministerium, Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes, Stand September 2026.

Der Zuckerbelastungstest in der 25. bis 28. Woche sucht nach Schwanger­schaftsdiabetes, der laut Sozialministerium bei etwa fünf bis zehn Prozent der Schwangeren auftritt. Unerkannt kann er beim Kind zu starker Gewichtszunahme und Anpassungsstörungen nach der Geburt führen. Der HIV-Test gehört zum ersten Labor, weil sich das Risiko einer Übertragung auf das Kind mit Behandlung deutlich senken lässt.

Was sich ab 1. Oktober 2026 ändert

Das neue Programm gilt in ganz Österreich, auch für Schwangere, die schon einen Papierpass haben. Untersuchungen, die bereits gemacht wurden, bleiben gültig, nur noch offene laufen nach dem neuen Programm. Für die neuen Leistungen gibt es bis zur Umstellung auf den elektronischen Pass ein Zusatzheft vom betreuenden medizinischen Fachpersonal.

  • Allgemeinmedizinische Untersuchung in der 14. bis 20. Woche. Die bisherige interne Untersuchung entfällt.
  • Gesundheitsgespräch in der 14. bis 20. Woche, bei einer Hebamme oder einer Allgemeinmedizinerin.
  • Zweite Hebammenberatung in der 24. bis 34. Woche.
  • Vierter Ultraschall in der 35. bis 38. Woche.
  • Elternberatung in Familienberatungsstellen, etwa zur Aufteilung der Karenz, zu Beruf und Kinderbetreuung oder zu den Folgen von Teilzeit für die Pension.
  • Mehr Labor: unter anderem ein Test auf B-Streptokokken am Ende der Schwanger­schaft und bei Rhesus-negativen Frauen die Bestimmung des Rhesusfaktors beim Kind.

Die neuen Untersuchungen sind keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungs­geld. Bei den Kinderuntersuchungen kommt ab der dritten eine Beratung zu Themen wie Passivrauchen, Zahnpflege, Sonnenschutz, Unfallverhütung und Impfungen dazu, bei der dritten außerdem ein Gespräch über psychosoziale Belastungen.

Die Untersuchungen des Kindes

ZeitpunktUntersuchungFür Kinderbetreuungs­geld nötig
1. Lebenswoche1. Untersuchung, meist im Spital, und 1. Hüftultraschallja (Hüftultraschall nein)
4. bis 7. Lebenswoche2. Untersuchung mit orthopädischer Untersuchungja
6. bis 8. Lebenswoche2. Hüftultraschallnein
3. bis 5. Lebensmonat3. Untersuchungja
7. bis 9. Lebensmonat4. Untersuchung mit HNO-Untersuchungja
10. bis 14. Lebensmonat5. Untersuchung mit Augenuntersuchungja
22. bis 26. Lebensmonat6. Untersuchung mit augenfachärztlicher Untersuchungnein
34. bis 38. Lebensmonat7. Untersuchungnein
46. bis 50. Lebensmonat8. Untersuchungnein
58. bis 62. Lebensmonat9. Untersuchungnein

Quellen: Sozialministerium; Bundeskanzleramt, Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen.

Die Untersuchungen nach dem 14. Lebensmonat sind für das Kinderbetreuungs­geld nicht mehr nötig. Für die Gesundheit des Kindes sind sie trotzdem wichtig, weil sie den Entwicklungsstand kontrollieren und Krankheiten früh erkennen helfen.

Nachweise fürs Kinderbetreuungs­geld

Für das volle Kinderbetreuungs­geld, egal ob Konto oder einkommensabhängig, brauchen Sie fünf Untersuchungen in der Schwanger­schaft und die ersten fünf des Kindes. Nachgewiesen wird in zwei Schritten (oesterreich.gv.at, Eltern-Kind-Pass und Kinderbetreuungs­geld):

  1. Beim Antrag: Kopien der fünf Schwanger­schaftsuntersuchungen und der ersten Untersuchung des Kindes.
  2. Bis zum 15. Lebensmonat: Kopien der übrigen vier Untersuchungen des Kindes.

Als Nachweis dienen die Formblätter hinten im Pass, jede Untersuchung mit Stempel und Unterschrift. Schicken Sie Kopien und lassen Sie die Originale im Pass, die Kasse kann sie später verlangen. Bei Zwillingen oder Drillingen muss jedes Kind einzeln nachgewiesen werden, sonst wird zusätzlich gekürzt.

Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Jahren, dass Eltern die 1.300 Euro auch dann verlieren, wenn sie alle Untersuchungen gemacht, aber die Bestätigung zu spät geschickt haben oder sie auf dem Postweg verloren ging. Eine Übergangsregel bis zum elektronischen Pass gibt es nicht (Volksanwaltschaft, Juli 2026). Tragen Sie sich die Frist daher gleich nach der fünften Kinderuntersuchung ein und schicken Sie die Kopien eingeschrieben.

Fragen zum Kinderbetreuungs­geld beantwortet die Infoline des Bundeskanzleramts unter 0800 240 014.

Der elektronische Eltern-Kind-Pass

Künftig speichern Ärztinnen, Ärzte und Hebammen die Befunde elektronisch, später auch einsehbar in ELGA. Der Pass kann dann nicht mehr verloren gehen, und die Nachweise für das Kinderbetreuungs­geld sollen automatisch an die Krankenkasse gehen. Verpflichtend eingeführt wird er ab Oktober 2027, bis dahin gilt der Papierpass mit Zusatzheft.

Hebammenberatung und Unterstützung in Wien

Die kostenlose Hebammenberatung im Pass können Sie bei jeder Hebamme machen, die sie anbietet, auch bei den Familienhebammen der Stadt Wien oder im Hebammenzentrum. Adressen stehen unter Hebammen in Wien, zu Mutterschutz und Geld unter Mutterschutz und Wochengeld.

Häufige Fragen

Heißt der Mutter-Kind-Pass jetzt anders?

Ja, seit 1. Jänner 2024 heißt er Eltern-Kind-Pass. Ein alter Mutter-Kind-Pass gilt weiter.

Wann bekommt man den Eltern-Kind-Pass?

Nach der Feststellung der Schwanger­schaft, von der betreuenden Ärztin oder dem betreuenden Arzt.

Welche Untersuchungen sind Pflicht?

Für das volle Kinderbetreuungs­geld die fünf gynäkologischen Untersuchungen in der Schwanger­schaft und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat. Ultraschall, Hüftultraschall und Hebammenberatung zählen nicht dazu.

Bis wann muss ich die Untersuchungen einreichen?

Die Schwanger­schaftsuntersuchungen und die erste Kinderuntersuchung mit dem Antrag, die übrigen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes.

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