Eltern mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich können ihren Anspruch auf Familienbeihilfe geltend machen für Kinder, die bei ihnen leben und zu ihrem Haushalt dazugehören sowie für Kinder, denen Unterhalt geleistet wird.
Der Anspruch der Familienbeihilfe richtet sich nicht von dem Einkommen der Familie oder der Beschäftigungsform, sondern steht in erster Linie der Mutter zu, welche den Zuschuss beim Wohnsitzfinanzamt beantragen kann.
Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Österreich?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und ist somit gestaffelt. Die Beihilfe wird monatlich ausgezahlt und ist in folgende Beträge unterteilt:
- Ab Geburt – 105,40€
- Ab 3 Jahren – 112,70€
- Ab 10 Jahren – 130,90€
- Ab 19 Jahren – 152,70€
Besonderheit: der Anspruch der Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind beträgt monatlich 138,30€ und wird unabhängig vom Alter des Kindes behandelt.
Natürlich erhöht sich der Anspruch der Familienbeihilfe mit jedem weiteren Kind. So wird der Gesamtbetrag wie folgt erhöht.
- beim zweiten Kind um 12,80€/Monat
- bei drei Kindern um 47,80€/Monat
- bei vier Kindern um 97,80€/Monat
Ab dem fünften und jedem weiteren Kind wird der Zuschuss um 50€/Monat angehoben.
Hinweis: Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in keinem Verhältnis zu einer Ausbildung stehen, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr (Stand: 01.03.2011). Diese Regelung gilt auch, wenn das volljährige Kind dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und als arbeitslos gemeldet ist.
Wie lange kann man die Familienbeihilfe beziehen?
Anspruch auf Familienbeihilfe kann bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ausgedehnt werden – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, sogar bis zum 25. Lebensjahr.
Jene bestimmten Voraussetzungen sind an gewissen Maßgaben gekoppelt wie zum Beispiel eine weitere Schulausbildung oder Berufsausbildung sowie ein Studium in vorgesehener Studienzeit.
Welche Sonderfälle betreffen Familienbeihilfeunterstützungen bis zum 25. Geburtstag?
Sonderfälle betreffen hier ebenso eine anstehende oder bestehende Berufsausbildung, vorausgesetzt, es wurde ein Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolviert. Ebenso kann eine studierende Dame, die während ihres Studiums ein Kind geboren hat oder zum Zeitpunkt des 24. Geburtstages schwanger war, den Zuschuss verlängern lassen.
Wie und wo kann ein Antrag zur Familienbeihilfe gestellt werden?
Der Antrag zur Familienbeihilfe wird beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt. Für die Antragstellung wird das haushaltsführende Familienmitglied (oftmals die Mutter) angehalten folgende Dokumente vorzulegen:
- die Geburtsurkunde/n des oder der Kind/er
- den Meldezettel des oder der Kind/er
- sowie den Meldezettel der Antragstellerin/des Antragstellers
Wie oft wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt sechs Mal im Jahr, wobei jeweils zwei Monate im Voraus zusammengefasst werden.
Hinweis: die Familienbeihilfe kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein beantragt werden. Wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.
Weiterführende Informationen: Familienministerium & AK Wien (Rechner)