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Familienbeihilfe in Österreich 2026
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Für ein Kind unter drei Jahren zahlt der Staat 2026 monatlich 138,40 Euro Familienbeihilfe, für ein Kind ab 19 Jahren 200,40 Euro. Dazu kommen pro Kind 70,90 Euro Kinderabsetzbetrag, die gemeinsam mit der Beihilfe aufs Konto gehen. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern erhält so rund 445 Euro im Monat.
Neu ist 2026 etwas, das nicht passiert: Die jährliche Anpassung an die Inflation ist für 2026 und 2027 ausgesetzt. Die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025, was die Bundesregierung im Mai 2025 im Zuge der Budgetsanierung angekündigt hat, wie der ORF berichtete. Frühestens 2028 soll wieder erhöht werden.
Familienbeihilfe 2026: die Beträge pro Kind
Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes, mit dem 3., 10. und 19. Geburtstag steigt sie auf die nächste Stufe.
| Alter des Kindes | Familienbeihilfe pro Monat | mit Kinderabsetzbetrag |
|---|---|---|
| ab Geburt | 138,40 € | 209,30 € |
| ab 3 Jahren | 148,00 € | 218,90 € |
| ab 10 Jahren | 171,80 € | 242,70 € |
| ab 19 Jahren | 200,40 € | 271,30 € |
Gültig 2025, 2026 und 2027. Quelle: Bundeskanzleramt, Familienbeihilfenbeträge, oesterreich.gv.at.
Umgangssprachlich heißt die Familienbeihilfe oft „Kinderbeihilfe“. Gemeint ist dieselbe Leistung, eine eigene Kinderbeihilfe gibt es in Österreich nicht.
Mehr Geld ab dem zweiten Kind: die Geschwisterstaffel
Bekommt eine Familie Familienbeihilfe für mehrere Kinder, erhöht sich der Betrag für jedes einzelne Kind. Wie stark, hängt von der Zahl der Kinder ab:
| Kinder mit Familienbeihilfe | Zuschlag pro Kind und Monat | Zuschlag für die ganze Familie |
|---|---|---|
| 2 Kinder | 8,60 € | 17,20 € |
| 3 Kinder | 21,10 € | 63,30 € |
| 4 Kinder | 32,10 € | 128,40 € |
| 5 Kinder | 38,90 € | 194,50 € |
| 6 Kinder | 43,40 € | 260,40 € |
| 7 und mehr Kinder | 63,10 € | ab 441,70 € |
Zuschlag für die ganze Familie berechnet aus dem Betrag pro Kind mal Kinderzahl.
Was zusätzlich mit der Familienbeihilfe kommt
- Kinderabsetzbetrag: 70,90 Euro pro Kind und Monat. Er wird automatisch mit der Familienbeihilfe überwiesen, auch wenn die Eltern keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen (Bundeskanzleramt).
- Schulstartgeld: 121,40 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren, einmal im Jahr mit der Familienbeihilfe für August. Beantragen müssen Sie es nicht.
- Erhöhte Familienbeihilfe: Für ein Kind mit erheblicher Behinderung kommen 189,20 Euro im Monat dazu.
- Mehrkindzuschlag: 24,40 Euro im Monat für das dritte und jedes weitere Kind, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Vorjahr höchstens 55.000 Euro betrug. Dieser Zuschlag kommt nicht automatisch: Sie beantragen ihn jedes Jahr über die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt (Bundeskanzleramt, Mehrkindzuschlag).
Rechenbeispiele: so viel kommt 2026 aufs Konto
Zwei Kinder, 2 und 7 Jahre alt
| Familienbeihilfe Kind 1 (2 Jahre) | 138,40 € |
| Familienbeihilfe Kind 2 (7 Jahre) | 148,00 € |
| Geschwisterstaffel (2 × 8,60 €) | 17,20 € |
| Kinderabsetzbetrag (2 × 70,90 €) | 141,80 € |
| Pro Monat | 445,40 € |
|---|---|
| Im August zusätzlich Schulstartgeld für das 7-jährige Kind | 121,40 € |
Drei Kinder, 1, 4 und 11 Jahre alt
| Familienbeihilfe (138,40 € + 148,00 € + 171,80 €) | 458,20 € |
| Geschwisterstaffel (3 × 21,10 €) | 63,30 € |
| Kinderabsetzbetrag (3 × 70,90 €) | 212,70 € |
| Pro Monat | 734,20 € |
|---|---|
| Im August zusätzlich Schulstartgeld für das 11-jährige Kind | 121,40 € |
| Mehrkindzuschlag bei Familieneinkommen bis 55.000 €, über die Arbeitnehmerveranlagung (12 × 24,40 €) | 292,80 € im Jahr |
Einen eigenen Fall rechnet der Familienbeihilferechner des Bundeskanzleramts durch.
Wer Anspruch auf Familienbeihilfe hat
Anspruch haben Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind muss sich ebenfalls ständig in Österreich aufhalten. Neben österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sind das auch Bürgerinnen und Bürger aus EU, EWR und der Schweiz sowie anerkannte Flüchtlinge und bestimmte andere Aufenthaltsberechtigte (Arbeiterkammer).
Wie viel die Eltern verdienen und ob sie arbeiten, spielt für die Familienbeihilfe keine Rolle. Ausgezahlt wird sie an den Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt, das ist in der Regel die Mutter.
Wie lange es Familienbeihilfe gibt
- Bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen.
- Bis zum 24. Geburtstag, solange das Kind eine Berufsausbildung macht, also eine Lehre, eine Schule oder ein Studium.
- Bis zum 25. Geburtstag in bestimmten Fällen, etwa bei Präsenz- oder Zivildienst, bei einer Behinderung von mindestens 50 Prozent oder für Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ist ein Kind über 18 und nicht mehr in Ausbildung, endet der Anspruch. Volljährige Kinder dürfen 2026 bis zu 17.212 Euro im Jahr dazuverdienen. Wer mehr verdient, muss den übersteigenden Betrag zurückzahlen.
Für Studierende gelten zusätzliche Regeln: Nach dem ersten Studienjahr braucht es einen Studienerfolg von 16 ECTS-Punkten oder 8 Semesterwochenstunden, danach dieselbe Leistung in jedem weiteren Studienjahr. Die Details, etwa zu Studienwechsel und Toleranzsemestern, stehen auf oesterreich.gv.at unter Familienbeihilfe für Studierende.
Antrag und Auszahlung
Für Kinder, die seit Mai 2015 geboren wurden, müssen Sie nach der Geburt meist gar nichts tun. Das Finanzamt prüft anhand der Daten aus dem Personenstandsregister selbst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und zahlt die Familienbeihilfe automatisch aus.
In allen anderen Fällen, etwa nach einem Umzug nach Österreich, stellen Sie den Antrag mit dem Formular Beih 100 beim Finanzamt Österreich, am einfachsten über FinanzOnline. Rückwirkend lässt sich die Familienbeihilfe für bis zu fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung beantragen (oesterreich.gv.at, Beantragung).
Überwiesen wird monatlich. Das Geld ist spätestens am 8. des Monats auf dem Konto, auch wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienbonus: der Unterschied
Die drei Leistungen werden oft verwechselt, laufen aber völlig getrennt:
- Familienbeihilfe gibt es für jedes Kind bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus während der Ausbildung, unabhängig vom Einkommen.
- Kinderbetreuungsgeld bekommen Eltern nur für einen begrenzten Zeitraum nach der Geburt, wie lange, hängt vom gewählten Modell ab.
- Familienbonus Plus ist eine Steuerentlastung: 2.000 Euro im Jahr pro Kind bis 18 und 700 Euro für ältere Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird. Er senkt die Lohnsteuer und wird beim Arbeitgeber oder über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht (BMF, Familienbonus Plus).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?
Zwischen 138,40 Euro (ab Geburt) und 200,40 Euro (ab 19 Jahren) pro Kind und Monat. Dazu kommen 70,90 Euro Kinderabsetzbetrag pro Kind und bei mehreren Kindern die Geschwisterstaffel.
Wird die Familienbeihilfe 2026 erhöht?
Nein. Die jährliche Anpassung an die Inflation ist für 2026 und 2027 ausgesetzt, die Beträge entsprechen denen von 2025. Das gilt auch für den Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld und den Mehrkindzuschlag.
Wann wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?
Monatlich, spätestens am 8. des Monats. Das Schulstartgeld kommt gemeinsam mit der Familienbeihilfe für August.
Bis zu welchem Alter bekommt man Familienbeihilfe?
Ohne weitere Voraussetzungen bis 18. Während einer Berufsausbildung oder eines Studiums bis 24, in bestimmten Fällen bis 25.
Muss ich die Familienbeihilfe beantragen?
Nach der Geburt eines Kindes in Österreich in der Regel nicht, das Finanzamt zahlt automatisch aus. Sonst mit dem Formular Beih 100 über FinanzOnline oder beim Finanzamt Österreich.