Familienbeihilfe – Unterstützung für Kinder in Österreich

Kinderbeihilfe ist ein anderes Wort für Familienbeihilfe. Beide Begriffe können synonym verwendet werden und beschreiben das Kindergeld in Form einer staatlichen Leistung in Österreich. Allgemein wird für Kinder, welche in Österreich geboren werden, und deren Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, Familienbeihilfe gewährt. Ein Elternteil erhält diese Leistung unabhängig davon, ob er einer Beschäftigung nachgeht oder ein Einkommen, ganz gleich in welcher Höhe, erzielt. Diese Vorgehensweise wird allgemein auch als „Gießkannenprinzip“ bezeichnet. Das bedeutet, jeder erhält den Zuschuss ohne jegliche Prüfung des tatsächlichen Bedarfs.

Familienbeihilfe bis zur Volljährigkeit

familie zwei kinder
Eine Familie mit zwei Kindern

Bis zur Volljährigkeit erhält jede Familie die Familienbeihilfe. Ab dem 18. Geburtstag entscheidet über den Erhalt, ob der Nachwuchs einer Berufsausbildung nachgeht. Wird ein Beruf erlernt bzw. studiert, so verlängert sich die Bezugsdauer bis zum 24. Geburtstag.

In Sonderfällen, wenn zum Beispiel Zivildienst geleistet wurde oder eine erhebliche Behinderung vorliegt, kann die Leistung bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Es gibt eine konkrete Ausnahme: Wenn ein junger Mensch aufgrund einer Behinderung nicht im Stande sein wird, einen eigenen Unterhalt zu erwirtschaften, so besteht fortwährender Anspruch auf Familienbeihilfe.

Staatliche Leistung auch für Studierende

studentin
Auch Studenten haben Anspruch auf Familienbeihilfe

In erster Linie ist die Mama die Anspruchsberechtigte. Diese kann jedoch den Anspruch an den Vater abtreten, wenn die Eltern getrennt leben und das Kind beim Vater wohnt. Auch für Pflegekinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Enkelkinder kann die Leistung beantragt werden, insofern das Kind im gleichen Haushalt lebt wie der Antragsteller.

Auch für Studierende besteht die Möglichkeit der Beantragung von Kinderbeihilfe. Hier gelten separate Sonderregelungen wie zum Beispiel, wenn ein Kind in dem Jahr, in welchem es den 19. Geburtstag feiert, ein Studium mit einer Mindestanzahl von 10 Semestern aufnimmt: dann kann die Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. Der Student bzw. die Studentin kann beantragen, die Kinderbeihilfe selbst zu erhalten, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr mit den Eltern besteht und diese nachweislich ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Die Familienbeihilfe direkt an den Studenten auszahlen

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Die Familienbeihilfe in Österreich ist nach Alter gestaffelt

Seit September 2013 gibt es diesbezüglich eine neue Regelung. Mit Zustimmung der Eltern kann der Studierende offiziell beantragen, dass das Finanzamt ihm selbst die Leistung zukommen lässt und der Betrag nicht den Umweg über die Eltern machen muss. Bei Studierenden wird die Familienbeihilfe für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Ist das Studienfach in Abschnitte untergliedert, so wird pro Abschnitt ein Toleranzsemester gewährt. Wird dieses nicht benötigt, darf es in den nächsten Abschnitt mitgenommen werden. Bei Fächern, welche nicht in Abschnitte gegliedert sind, gilt grundsätzlich ein Studienjahr Überziehung als Toleranzgrenze. Sobald das Kind über 10.000 Euro steuerpflichtige Einkünfte pro Jahr hat, verfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.

Direkt beim Finanzamt zu beantragen

Die Höhe der Leistung ist nach dem Alter gestaffelt.

  • Ab der Geburt beträgt die Familienbeihilfe 105,40 € pro Monat.
  • Ab dem vollendeten 3. Lebensjahr ergibt sich ein Betrag von 112,70 €.
  • Ab dem 6. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres wird zusätzlich jedes Jahr im September 100 € Schulstartgeld ausgezahlt.
  • Der nächste Sprung in der Staffelung ist ab dem 10. Geburtstag mit 130,90 € pro Monat eingeplant.
  • Ab 19 Jahren beträgt der Auszahlungsbetrag 152,70 €.

Zu beachten ist, dass die Leistung, welche beim Wohnsitzfinanzamt beantragt und zusammen mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt wird, alle zwei Monate überwiesen wird. Das Geld trifft ca. Mitte des Monats ein und ist bezogen auf den aktuellen und den kommenden Monat. Den Antrag für die Beihilfe kann man online oder per Post einreichen.

Der Kinderabsetzbetrag wird mit der Kinderbeihilfe ausbezahlt

Der Kinderabsetzbetrag beträgt derzeit 58,40 Euro pro Monat. Dieser muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch mit der Kinderbeihilfe ausbezahlt. Auch Geschwister werden berücksichtigt. Der Betrag der Familienbeihilfe erhöht sich ab zwei Kindern um 12,80 € pro Monat, ab drei Kindern um 47,80 €, für vier Kinder gibt es 97,80 € zusätzlich und für weitere Kinder erhält man pauschal jeweils 50 Euro pro Monat. 138,70 € extra erhalten Elternpaare, deren Nachwuchs erheblich behindert ist. Von 2011 bis 2013 gab es keine Neuerungen. Ab 2014 hingegen bekommen die zur Obsorge des Kindes Berechtigten mehr Geld.

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