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Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag 2026: Höhe und Anspruch

Aktualisiert am

Eine große Familie mit vier Kindern frühstückt gemeinsam an einem gedeckten Tisch

Der Kinderabsetzbetrag beträgt 2026 monatlich 70,90 Euro pro Kind und wird automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt, ohne eigenen Antrag. Der Mehrkindzuschlag kommt separat dazu, für das dritte und jedes weitere Kind, 24,40 Euro monatlich, allerdings nur bis zu einer Einkommensgrenze und mit jährlicher Antragstellung beim Finanzamt.

Kinderabsetzbetrag: automatisch mit der Familienbeihilfe

Der Kinderabsetzbetrag ist keine eigene Familienleistung, sondern eine steuerliche Regelung, die als Negativsteuer gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, an die Person, die auch die Familienbeihilfe erhält. Er steht unabhängig von der Höhe der eigenen Steuerlast zu, auch Familien mit wenig oder keiner Steuerpflicht bekommen ihn in voller Höhe. Für 2026 beträgt er 70,90 Euro pro Kind und Monat, die für 2026 und 2027 vorgesehene jährliche Inflationsanpassung wurde ausgesetzt, der Betrag bleibt also in beiden Jahren gleich (Bundeskanzleramt, Kinderabsetzbetrag). Ein eigener Antrag beim Finanzamt ist nicht nötig, der Anspruch ergibt sich automatisch aus dem Bezug der Familienbeihilfe. Details zu Familienbeihilfe und Antragstellung stehen unter Familienbeihilfe in Österreich.

Mehrkindzuschlag: ab dem dritten Kind, mit Einkommensgrenze

Der Mehrkindzuschlag steht Familien für jedes im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe bezogen wird, mit Ausnahme im EU-, EWR-Raum oder der Schweiz lebender Kinder. Er beträgt 2026 monatlich 24,40 Euro pro Kind. Voraussetzung ist ein Familieneinkommen des Vorjahres von höchstens 55.000 Euro, der Mehrkindzuschlag 2026 richtet sich also nach dem Einkommen 2025 (Bundeskanzleramt, Mehrkindzuschlag).

Anders als der Kinderabsetzbetrag muss der Mehrkindzuschlag jedes Jahr neu beim Finanzamt beantragt werden, im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit Formular L1 beziehungsweise der Einkommensteuererklärung mit Formular E1, oder mit dem eigenen Formular E4, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderabsetzbetrag 2026?

70,90 Euro pro Kind und Monat, ausbezahlt gemeinsam mit der Familienbeihilfe, ohne eigenen Antrag.

Ab welchem Kind gibt es den Mehrkindzuschlag?

Ab dem dritten im Bundesgebiet lebenden Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, in Höhe von 24,40 Euro monatlich pro Kind.

Welche Einkommensgrenze gilt beim Mehrkindzuschlag?

Das Familieneinkommen des Vorjahres darf 55.000 Euro nicht überschreiten. Für den Mehrkindzuschlag 2026 zählt das Einkommen aus 2025.

Muss ich den Mehrkindzuschlag jedes Jahr neu beantragen?

Ja, anders als der Kinderabsetzbetrag muss der Mehrkindzuschlag jährlich über die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden.

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