Neben der Familienbeihilfe haben Familien in Österreich auch Anspruch auf einen Kinderabsetzbeitrag sowie Mehrkindzuschlag.
Was hat es mit dem Kinderabsetzbetrag auf sich?
Für den Kinderabsetzbetrag ist kein spezieller Antrag erforderlich, der Anspruch wird automatisch mit dem Antrag zur Familienbeihilfe geltend gemacht. Genau betrachtet handelt es sich dabei nicht um die Familienbeihilfe selbst, sondern um eine steuerliche Maßgabe, welche als Negativsteuer für alle Eltern mit Familienbeihilfeanspruch mit ausbezahlt wird.
Der Kinderabsetzbetrag beträgt seit dem Jahr 2009 58,40€ und wird monatlich pro Kind ausgezahlt.
Wer erhält einen Mehrkindzuschlag?
Familien, die für drei oder vier Kinder bereits die Familienbeihilfe beantragt haben, können zusätzlich einen Mehrkindzuschlag erhalten. Dieser wird für das dritte und jedes weitere Kind genehmigt und beträgt monatlich 20€ je Kopf.
Dieser Zuschlag für kinderreiche Familien wird mit der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt und ist bei der Einkommenssteuererklärung mit aufzuführen. Anders als bei der Familienbeihilfe ist der Mehrkindzuschlag jedes Jahr erneut zu beantragen.
Tipp: der Mehrkindzuschlag kann für maximal fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. Allerdings kann dieser Zuschlag nur dann bewilligt werden, dass gesamte versteuernde Einkommen der Familie einen Wert von insgesamt 55.000€ nicht übersteigt.