Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist für leibliche sowie Adoptiv- oder Pflegeeltern gedacht, deren Kinder nach dem 31.12.2001 geboren wurden. Für Kinder, die ab dem 01.10.2009 das Licht der Welt erblickten, wird eine neue Pauschalvariante als auch ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung gestellt.

Wer hat Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld?

mutter mit babyAlle Familien, die gemeinsam mit dem Kind einen Hauptwohnsitz in Österreich haben können das Kinderbetreuungsgeld beantragen sowie erhalten und haben ebenso Anspruch auf Familienbeihilfe. Für nicht-österreichische Staatsbürger mit Aufenthalt in Österreich gilt das Recht nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.

Weitere Voraussetzung ist eine durchgehende Erwerbstätigkeit in Österreich während der letzten 6 Monate vor der Geburt des Kindes. Weiterhin gilt die Zuverdienstgrenze, welche beim Kinderbetreuungsgeldbezieher im Kalenderjahr bei der Pauschalvariante einen Betrag von 16.200€ sowie beim einkommensabhängigen Modell von 6.100€ nicht übersteigen darf.

Weiterhin wird zu der zusätzlichen Zuverdienstgrenze in Höhe von 16.200€ ein individueller Grenzbetrag genehmigt, welcher aus dem letzten Steuerbescheid vor der Geburt eines Kindes ohne Kinderbetreuungsgeldbezug herausgefiltert wird.

Wie viel Geld bekommt man vom Staat?

Es gibt fünf verschiedene Varianten, für welche sich die Antragssteller individuell entscheiden können. Diese Bezugsvariante ist jedoch bei der Beantragung für beide Elternteile bindend und wird monatlich im Nachhinein auf ein österreichisches Konto überwiesen.

Kinderbetreuungsgeld – die verschiedenen Varianten

Es gibt zwei verschiedene Modelle, das einkommensabhängige Modell und die pauschalen Modelle. Die Dauer des Anspruchs variiert zwischen 12 und 36 Monaten, je nach gewähltem Modell:

Pauschale Modelle:

  • Variante 1: 12 + 2 Monate: ein Elternteil erhält das Kinderbetreuungsgeld für 12 Monate, kann dies verlängern, jedoch höchstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, wenn das andere Elternteil mindestens 2 Monate diese Leistung erhält. Hier erhält man pro Tag 33€.
  • Variante 2: 15+3 Monate: ein Elternteil bezieht für 15 Monate , kann dies verlängern, jedoch höchstens bis zum 18. Lebensmonat des Kindes, wenn es das andere Elternteil mindestens 3 Monate erhält. Bie diesem Modell werden pro Tag 26,60€ ausbezahlt.
  • Variante 3: 20+4 Monate: ein Elternteil bleibt für 20 Monate Zuhause, kann dies verlängern, jedoch höchstens bis zum 24. Lebensmonat des Kindes, wenn das andere Elternteil mindestens 4 Monate Kinderbetreuungsgeld erhält. Bei disem Modell sind es 20,80€ pro Tag.
  • Variante 4: 30+6 Monate: ein Elternteil betreut die Kinder für 30 Monate , kann dies verlängern, jedoch höchstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes, wenn das andere Elternteil mindestens 6 Monate zuhause bleibt erhält. Hier bekommt man täglich 14,53€

Eltern mit einem sehr geringfügigem Einkommen oder Alleinerziehende können weiterhin eine Beihilfe in Höhe von täglich 6,06€ für längstens 12 Monate erlangen.

Einkommensabhängiges Modell

  • Das einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – 12 Monate : ein Elternteil bezieht das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für 12 Monate, kann dies verlängern, jedoch höchstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, wenn das andere Elternteil mindestens 2 Monate beim Baby bleibt. Hier erhält man 80% vom Wochengeld (80% vom Einkommen im Jahr vor der Geburt)

 

Wo kann ich das Kinderbetreuungsgeld beantragen?

baby massageDas Kinderbetreuungsgeld wird in der für Sie zuständigen Gebietskrankenkasse mittels notwendiger Formulare beantragt. Diese Anträge sind sowohl für Versicherte als auch unselbständige Erwerbstätige von Nöten. Selbständige sowie deren Angehörige müssen zudem bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Angaben machen. Landwirte haben bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Meldung abzugeben.

Neu: Online-Formulare mit digitaler Signatur können auch verwendet werden und vereinfachen die Prozedur. Hier finden Sie auch einen Online Rechner

Personen, die hingegen nicht versichert oder anspruchsberechtigt sind oder waren, können ihren Antrag bei der GKK (Österreichische Gebietskrankenkasse) einreichen. Wochengeldbezieherinnen werden die notwendigen Unterlagen postalisch übermittelt.

Das Kinderbetreuungsgeld kann mit der Geburt bzw. mit der Übernahme des Pflege- oder Adoptivkindes beantragt werden. Bei einer späteren Antragsstellung wird es höchstens bis zu 6 Monate rückwirkend nachgezahlt.

Soll das Kinderbetreuungsgeld nur von meinem Elternteil bezogen werden, so wird dies für höchstens 30 Monate (gestaffelt in 12, 15 oder 20 Monate) ab der Geburt des Kindes bewilligt.

Für weitere Infos und Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gebietskrankenkassen, um individuelle Daten abzuklären oder Sonderfälle zu erörtern.