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Kinderbetreuungs­geld 2026: Konto oder einkommensabhängig?

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mutter mit baby

Beim Kinderbetreuungs­geld wählen Eltern zwischen zwei Systemen. Das Kinderbetreuungs­geld-Konto zahlt je nach gewählter Dauer 17,65 bis 41,14 Euro am Tag, unabhängig vom bisherigen Einkommen. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungs­geld ersetzt 80 Prozent des Einkommens, höchstens 80,12 Euro am Tag, dafür nur für ein Jahr oder etwas länger.

Beantragen können Sie es frühestens am Tag der Geburt, rückwirkend nur für 182 Tage. Wer zu spät dran ist, verliert Geld.

Die beiden Systeme im Vergleich

Kinderbetreuungs­geld-KontoEinkommensabhängig
Höhe pro Tag17,65 bis 41,14 €, je nach Dauer80 % des Einkommens, höchstens 80,12 €
Dauer ein Elternteil365 bis 851 Tage (etwa 12 bis 28 Monate)bis zum 365. Tag nach der Geburt
Dauer beide Eltern456 bis 1.063 Tage (etwa 15 bis 35 Monate)bis zum 426. Tag nach der Geburt
für den zweiten Elternteil reserviert20 % der gewählten Dauer, mindestens 91 Tage61 Tage
Voraussetzung Arbeitkeine182 Tage durchgehend versichert erwerbstätig vor der Geburt
Zuverdienst pro Jahr60 % des früheren Einkommens, mindestens 18.000 €8.600 €
Dauer später änderbareinmal pro Kindnein

Werte 2026. Quelle: Bundeskanzleramt, Kinderbetreuungs­geld-Konto und einkommensabhängiges Kinderbetreuungs­geld.

Das Kinderbetreuungs­geld-Konto

Beim Konto ist die Gesamtsumme fast gleich, egal wie lange Sie beziehen. Wer kürzer bezieht, bekommt mehr pro Tag:

VarianteTagsatzrund pro MonatSumme
kürzeste, ein Elternteil (365 Tage)41,14 €1.250 €15.016 €
längste, ein Elternteil (851 Tage)17,65 €540 €15.020 €
kürzeste, beide Eltern (456 Tage)41,14 €1.250 €18.760 €
längste, beide Eltern (1.063 Tage)17,65 €540 €18.762 €

Eigene Rechnung, Monatswerte gerundet auf Basis von 30,4 Tagen.

Beziehen beide Eltern, gibt es also rund 3.700 Euro mehr. Den passenden Tagsatz für jede Dauer dazwischen berechnet der Kinderbetreuungs­geld-Rechner des Bundeskanzleramts. Nicht genutzte Tage verfallen, etwa wenn der Bezug später beginnt oder früher endet.

Die Zuverdienstgrenze liegt beim Konto bei 60 Prozent der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, mindestens aber bei 18.000 Euro im Jahr. Gezählt wird nur das Einkommen des Elternteils, der gerade bezieht. Wer darüber liegt, zahlt den Betrag zurück, um den die Grenze überschritten wurde.

Eltern mit sehr geringem Einkommen können zum Konto eine Beihilfe von 6,06 Euro pro Tag beantragen, höchstens für 365 Tage. Voraussetzung: Der beziehende Elternteil verdient nicht mehr als 8.600 Euro im Jahr, bei Paaren der andere nicht mehr als 18.000 Euro (Bundeskanzleramt, Beihilfe).

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungs­geld

Es lohnt sich für Eltern, die vor der Geburt gut verdient haben und schnell wieder arbeiten wollen. Bei Müttern mit Wochengeld beträgt es 80 Prozent des Wochengeldes. Die Kasse prüft zusätzlich den Steuerbescheid des Vorjahres und zahlt den höheren Betrag aus.

Ein Rechenbeispiel: Eine Mutter mit 2.000 Euro netto im Monat und 14 Gehältern bekommt rund 76,30 Euro Wochengeld am Tag (Rechnung unter Wochengeld). Ihr einkommensabhängiges Kinderbetreuungs­geld beträgt 80 Prozent davon, also 61,04 Euro am Tag. Für ein ganzes Jahr sind das 22.280 Euro, deutlich mehr als die rund 15.000 Euro vom Konto. Das Maximum von 80,12 Euro ergibt im Jahr 29.244 Euro.

Voraussetzung ist, dass Sie in den 182 Tagen vor der Geburt durchgehend in Österreich kranken- und pensionsversichert gearbeitet und kein Arbeitslosengeld bezogen haben. Unterbrechungen von insgesamt bis zu 14 Tagen schaden nicht. Erfüllt ein Elternteil das nicht, bekommt er auf Antrag 41,14 Euro am Tag. Neben dem Bezug dürfen Sie höchstens 8.600 Euro im Jahr dazuverdienen, eine geringfügige Beschäftigung ist also möglich.

Wer Anspruch hat

  • Sie beziehen für das Kind Familienbeihilfe.
  • Sie und das Kind haben den Lebensmittelpunkt in Österreich und leben mindestens 91 Tage im selben Haushalt, mit gleicher Hauptwohnsitzmeldung.
  • Die zehn verpflichtenden Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind gemacht und nachgewiesen, fünf in der Schwanger­schaft und fünf beim Kind. Fehlt eine, werden 1.300 Euro pro Elternteil abgezogen. Mehr dazu unter Eltern-Kind-Pass.
  • Die Zuverdienstgrenze wird eingehalten.
  • Bei getrennt lebenden Eltern bezieht der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, der die Obsorge hat und die Familienbeihilfe bekommt.

Quelle: Bundeskanzleramt, Anspruchsvoraussetzungen.

Wer nicht Österreicherin oder Österreicher ist, braucht außerdem eine rechtmäßige Niederlassung in Österreich.

Partnerschaftsbonus

Teilen sich die Eltern das Kinderbetreuungs­geld annähernd gleich auf, zwischen 50:50 und 60:40, und bezieht jeder mindestens 124 Tage, bekommt jeder Elternteil auf Antrag einmalig 500 Euro, zusammen also 1.000 Euro. Das gilt für beide Systeme. Den Antrag stellt jeder Elternteil selbst, spätestens 124 Tage nach dem Ende der höchstmöglichen Bezugsdauer (Bundeskanzleramt, Partnerschaftsbonus).

Kinderbetreuungs­geld beantragen

Zuständig ist die Krankenkasse, von der Sie Wochengeld bekommen haben oder bei der Sie versichert sind. In Wien ist das meist die ÖGK, Telefon +43 5 0766-0. Als Wiener Anlaufstelle nennt das Bundeskanzleramt den Kagraner Platz 1 im 22. Bezirk (Einkaufszentrum K1, 1. Stock). Beamtinnen und Beamte wenden sich an die BVAEB, Selbständige an die SVS.

  1. Zeitpunkt: gleich nach der Geburt. Früher geht nicht, rückwirkend gibt es höchstens 182 Tage.
  2. Weg: online mit ID Austria über meinesv.at, FinanzOnline oder die App „Meine ÖGK“, oder auf Papier mit dem bundeseinheitlichen Formular im Original. Per E-Mail geht es nicht.
  3. Nachweise: Kopien der fünf Schwanger­schaftsuntersuchungen und der ersten Untersuchung des Kindes aus dem Eltern-Kind-Pass.
  4. Wechsel: Übernimmt später der zweite Elternteil, stellt er einen eigenen Antrag, am besten vier bis sechs Wochen vor dem Wechsel.

Quelle: Bundeskanzleramt, Antragstellung.

Wichtig: Kinderbetreuungs­geld und Elternkarenz sind zwei verschiedene Dinge. Die Karenz melden Sie Ihrem Arbeitgeber, das Geld beantragen Sie bei der Krankenkasse. Die beiden Zeiträume müssen nicht gleich lang sein. Fragen beantwortet die Infoline Kinderbetreuungs­geld unter 0800 240 014.

Häufige Fragen

Wie viel Kinderbetreuungs­geld bekommt man?

Beim Konto 17,65 bis 41,14 Euro am Tag, zusammen rund 15.000 Euro für einen Elternteil oder rund 18.760 Euro, wenn beide beziehen. Einkommensabhängig 80 Prozent des Einkommens, höchstens 80,12 Euro am Tag.

Wann muss ich das Kinderbetreuungs­geld beantragen?

Frühestens am Tag der Geburt, am besten gleich danach. Rückwirkend wird es höchstens 182 Tage gezahlt.

Welches Modell ist besser?

Wer vor der Geburt gut verdient hat und nach etwa einem Jahr wieder arbeiten will, bekommt einkommensabhängig meist mehr. Wer länger zu Hause bleiben oder mehr dazuverdienen will, ist mit dem Konto besser dran.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Beim Konto 60 Prozent des Einkommens vor der Geburt, mindestens 18.000 Euro im Jahr. Beim einkommensabhängigen Modell 8.600 Euro im Jahr.

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