Kinderbetreuungsgeldkonto – Kindergeldkonto Neu in Österreich

Die Regierung in Österreich spricht von einer großen Reform, die Bundesministerin für Familien und Jugend Sophie Karmasin feiert eine durchaus schwierige Geburt als Meilenstein der Kinderbetreuungsgelddebatte. Alles neu, alles transparent, mehr Fairness, Flexibilität und Partnerschaftlichkeit!

Die Zauberwörter, welche diese Darstellung scheinbar untermauern können, sind Kindergeld-Konto, Familienzeit, sowie Partnerschaftsbonus. Die Idee dahinter: Auch Väter sollen sich in Zukunft, exakter Weise mit Stichtag 1.3.2017, verstärkt um die Betreuung ihrer Kinder zu Hause kümmern.

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Das Kindergeld ist oft ein wichtiger Teil des Familienbudgets.

Kindergeld / Kinderbetreuungsgeld Neu – so sieht das Gesetz im Detail aus

Bevor das neue Gesetz zur Regelung des Kindergeldes im Detail vorgestellt wird, hier kurz eine Übersicht zum bald auslaufenden Vorgängermodell; dabei handelt es sich um ein Pauschalsystem, welches Eltern ermöglicht, sich für vier verschiedene Laufzeiten zu entscheiden:

  • 12 + 2 Monate / 33 € pro Tag
  • 15 + 3 Monate / 26,60 € pro Tag
  • 20 + 4 Monate / 20,80 € pro Tag
  • 30 + 6 Monate / 14,53 € pro Tag

Ein nicht unwesentlicher Teil dieses Modells war auch die einkommensabhängige Variante, die in der Vergangenheit von knapp 30 % aller Eltern gewählt worden ist. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt auch weiterhin bestehen.

Das Kindergeld Neu in Österreich – die Eckdaten

Das alte Pauschalsystem wird durch ein durchaus flexibleres Wahlsystem ersetzt, das eine ähnlich lange Bezugsdauer ermöglicht. Im Zentrum steht das Kinderbetreuungsgeldkonto, welches neu eingeführt wird und laut Frauenministerin Sophie Karmasin auch stellvertretend für mehr Transparenz und Flexibilität steht.

Um auch für Väter einen Anreiz zur Kinderbetreuung zu schaffen, wurden gleich mehrere Neuerungen in das Gesetz integriert. Zunächst einmal wurde die exklusive Betreuungszeit für den zweiten Elternteil von 16 % auf 20 % erhöht – gleichzeitig steigt somit auch das Kindergeld für die zweite Betreuungsperson auf zumindest 20 % verpflichtend an.

In Zahlen und Fakten gegossen ergibt sich folgendes Bild:

  • Frei wählbarer zeitlicher Rahmen für eine Betreuungsperson: 365 – 851 Tage
  • Frei wählbarer zeitlicher Rahmen für zwei Betreuungspersonen: 456 – 1063 Tage

Alle Eltern haben das Recht, ihre erstgewählte Bezugsdauer einmal zu ändern, bis spätestens 91 Tage vor Ablauf der Kinderbetreuungszeit (gerechnet ab Geburtsdatum). Der zweite Elternteil, zumeist der Vater, muss nun mindestens 91 Tage lang die Betreuung übernehmen, in der längst möglichen Variante von 1063 Tagen entfallen mindestens 212 Tage auf diesen.

  • Tagessätze von 33,88 – 14,53 €

Hierbei handelt es sich um den höchstmöglichen Tagessatz sowie um den niedrigsten Tagessatz, die konsequenterweise laufzeitabhängig sind. Je nach Beteiligung, ob ein oder zwei Betreuungspersonen, ergeben sich daraus in etwa folgende Kindergeldzahlungen über den gesamten Zeitraum:

  • Ca. 12.365 € für einen betreuenden Elternteil
  • Ca. 15.450 € für zwei betreuende Elternteile

Nun ist auch offensichtlich, dass der exklusiv reservierte Betrag für den zweiten Elternteil ca. 3.100 € beträgt.

Etwas flexibler ist nun auch der Wechsel der Betreuungsperson gestaltet. Sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse auftreten, kann diese zweimal gewechselt werden. So ergeben sich drei Blöcke, von denen jeder mindestens 61 Tage lang (ununterbrochen) sein muss. Im Falle des ersten Wechsels, der für alle Beteiligten, Eltern wie Kinder, einschneidend und prägend ist, ist ein Doppelbezug von bis zu 31 Tagen möglich. Diese 31 Tage werden zum Ausgleich von der Gesamtlaufzeit abgezogen.

Familienzeit und Partnerschaftsbonus

Besonders stolz, im Sinne der Partnerschaftlichkeit, präsentierte Familienministerin Karmasin auch den Partnerschaftsbonus in Höhe von 1.000 Euro je Familie. Dieser landet zu je gleichen Teilen am Konto der beiden Erziehungsberechtigten, wenn sich diese die Betreuungszeit zumindest im Verhältnis 60:40 oder ausgeglichener teilen.

Auch der mögliche Papamonat in Kombination mit dem Familienzeitbonus soll dazu führen, dass Väter schon früh eine enge Bindung zu ihren Sprösslingen aufbauen können. Dieser Papamonat kann zwischen 28 und 31 Tage lang gewählt werden und ist innerhalb von drei Monaten (91 Tagen ab Geburtstag) in Anspruch zu nehmen. Als Entschädigung für die ausgefallene Arbeitszeit erhält der Vater eine Bonuszahlung von 700 Euro gesamt. Pensions- und Krankenversicherung bleiben aber trotz Ruhendstellung der Arbeit bestehen.

Allerdings besteht auf den Papamonat kein Rechtsanspruch, auch gibt es für diese Zeitspanne keinen Kündigungsschutz. Eine durchaus Österreich-typische Lösung, die so wohl auch nicht Bestand haben wird. Die Väter bzw. zweiten Betreuungspersonen sind so dem Wohlwollen ihrer Arbeitsgeber ausgeliefert. Fairness sieht anders aus – zumal auch Alleinerzieher wiederum benachteiligt werden.

Beide Regelungen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare sowie für nahezu alle Kinderbetreuungsvarianten.