Startseite Gesundheit

Gesundheit

Schönheits­operation nach der Schwanger­schaft: Recht, Kosten und Wartezeit in Österreich

Aktualisiert am

Eine junge Mutter lässt sich in einer Ordination von einer Ärztin beraten

In Österreich regelt seit 2013 ein eigenes Gesetz, das Ästhetische-Operationen-Gesetz (ÄsthOpG), wie Schönheits­operationen ablaufen müssen: mit einer gesetzlichen Bedenkzeit von mindestens zwei Wochen zwischen Aufklärung und Zustimmung. Die Kosten trägt bei rein ästhetischen Eingriffen nach der Schwanger­schaft immer die Patientin selbst, die Krankenkasse zahlt nur bei einer medizinischen Diagnose wie einer ausgeprägten Rektusdiastase.

Was das Ästhetische-Operationen-Gesetz vorschreibt

Das ÄsthOpG stellt für Schönheits­operationen strengere Regeln auf als für medizinisch notwendige Eingriffe. Zwischen der umfassenden ärztlichen Aufklärung und der schriftlichen Einwilligung der Patientin müssen mindestens zwei Wochen liegen, die Operation selbst darf frühestens am Tag nach der Einwilligung stattfinden. Die Aufklärung muss unter anderem die Methode, mögliche Risiken und Komplikationen, Alternativen, das zu erwartende Ergebnis, die nötige Nachsorge, eine mögliche Arbeitsunfähigkeit und die Kosten umfassen, dazu gehört auch der Hinweis, dass die Krankenkasse nicht zahlt.

Der Arzt oder die Ärztin muss den Zustand vor dem Eingriff und das Ergebnis danach mit Fotos dokumentieren und einen Operationspass mit den Patientendaten, den eigenen Qualifikationen, dem Beratungsverlauf sowie bei Implantaten deren Seriennummer führen. Unter 16 Jahren sind Schönheits­operationen verboten, zwischen 16 und 18 Jahren braucht es zusätzlich zur eigenen Einwilligung die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und ein psychologisches Gutachten, das eine psychische Erkrankung als Ursache des Wunsches ausschließt.

Wie lange nach der Schwanger­schaft warten?

Während Schwanger­schaft und Stillzeit ist eine Bruststraffung oder Brustvergrößerung grundsätzlich nicht möglich, weil sich das Brustgewebe in dieser Zeit laufend verändert. Fachärzte empfehlen, nach dem vollständigen Abstillen mindestens drei bis sechs Monate zu warten, bis sich das Gewebe stabilisiert hat, manche raten zu sechs bis zwölf Monaten. Bei einer Bauchdeckenstraffung gilt ebenfalls: Erst wenn die Rückbildung nach der Geburt so weit wie möglich abgeschlossen ist, meist einige Monate nach der Geburt.

Häufige Eingriffe und was sie kosten

Die häufigste Kombination nach Schwanger­schaft und Stillzeit betrifft Brust und Bauch, oft als „Mommy Makeover“ beworben: Bruststraffung mit oder ohne Implantat, Bauchdeckenstraffung und punktuelle Fettabsaugung. In Österreich variieren die Preise stark nach Klinik, Umfang und Region:

EingriffPreis in Österreich
Bauchdeckenstraffungrund 3.500 bis 7.000 €
Bruststraffung (Mastopexie)rund 5.000 bis 9.000 €, mit Implantat mehr
Fettabsaugung, je Körperzonerund 1.500 bis 4.200 €

Richtwerte laut Herold-Ratgeber Bauchdeckenstraffung, Herold-Ratgeber Bruststraffung und Herold-Ratgeber Fettabsaugung. Enthalten sind meist Aufklärungsgespräch, Operation, Narkose, Klinikaufenthalt und Nachbehandlung, die konkrete Summe hängt vom Einzelfall ab. Ein Angebot beim behandelnden Facharzt einholen.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Rein ästhetische Eingriffe zahlt die Österreichische Gesundheitskasse nicht, auch wenn der Anlass eine Schwanger­schaft war. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn ein anerkannter medizinischer Befund vorliegt und die Operation der Beseitigung eines anatomischen oder funktionellen Krankheitszustands dient, etwa bei:

  • Rektusdiastase ab etwa 5 Zentimetern: ein Auseinanderweichen der geraden Bauchmuskeln.
  • Bauchwandhernien: Lücken in der Bauchwand.
  • Chronischen Hautreizungen unter einer Fettschürze nach starkem Gewichtsverlust, die die Beweglichkeit einschränken.

Entscheidend ist immer der gesamte medizinische Befund, nicht ein einzelnes Merkmal für sich. Der Antrag läuft formlos schriftlich mit ärztlicher Dokumentation, in einzelnen Fällen verlangt die Kasse zusätzlich ein unabhängiges psychologisches Gutachten, das die Patientin selbst bezahlen muss.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die gesetzliche Bedenkzeit vor einer Schönheits­operation in Österreich?

Mindestens zwei Wochen zwischen der ärztlichen Aufklärung und der schriftlichen Einwilligung, bei 16- bis 18-Jährigen vier Wochen. Operiert werden darf frühestens am Tag nach der Einwilligung.

Zahlt die Krankenkasse eine Bauchdeckenstraffung nach der Schwanger­schaft?

Nur bei einer medizinischen Diagnose wie einer Rektusdiastase ab rund 5 Zentimetern, einer Bauchwandhernie oder chronischen Hautreizungen unter einer Fettschürze. Rein ästhetische Gründe reichen nicht.

Wie lange nach dem Abstillen sollte ich mit einer Bruststraffung warten?

Fachärzte empfehlen meist drei bis sechs Monate nach dem vollständigen Abstillen, damit sich das Brustgewebe stabilisieren kann.

Was kostet eine Bauchdeckenstraffung in Österreich?

Laut Branchenrichtwerten rund 3.500 bis 7.000 Euro, je nach Umfang des Eingriffs und Klinik.

Mehr zum Thema Gesundheit