Wochengeld in Österreich

Schwangere Frauen, die einer unselbständigen Tätigkeit, einer selbständigen Tätigkeit oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, bekommen in der Regel acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ein so genanntes Wochengeld. Wie hoch das Wochengeld beziffert wird und wo man die Unterstützung beantragen kann, wird im Folgenden dargelegt.

Wann kann man das Wochengeld erhalten?

mutter mit neugeborenenIm Normalfall erhält die schwangere Frau acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung das Wochengeld. Bei Mehrlings-, Früh- und Kaiserschnittgeburten kann sich der Zeitraum des Wochengeldanspruchs auf zwölf Wochen verlängern.

Aufgrund der Geburtsterminberechnung kann die voraussichtliche Entbindung festgehalten werden. Mit diesen Daten lässt sich nun das Wochengeld beantragen. Das Wochengeld selbst wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt.

Hinweis: kann die werdende Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten, so ist in diesem Fall schon vor dem Beginn des Mutterschutzes eine Beziehung des Wochengeldes möglich. Eine ärztliche Bescheinigung wird allerdings vorausgesetzt.

Welche Unterlagen werden für den Erhalt des Wochengeldes benötigt?

Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind einige Unterlagen von Nöten. Bitte halten Sie diese Formulare unbedingt bereit und füllen Sie diese sachgemäß aus:

Unterlagen für den Wochengeld-Antrag vor der Geburt

  • Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld
  • Arbeitslosenbescheinigung (bei Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandhilfe etc.), um Mitteilung über den Leistungsanspruch anzuzeigen
  • Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin oder ein Freistellungszeugnis, wenn eine vorgezogene Schutzfrist besteht.

Unterlagen für den Wochengeld-Antrag nach der Geburt

  • Geburtsbescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten ist eine spezielle Bescheinigung des Spitales erforderlich.

 

Wie viel Geld  steht mir zu?

schwangere frauDie Höhe des Wochengeldes hängt davon ob, ob die werdende Mutter selbständig ist, einer unselbständigen Tätigkeit nachgeht, geringfügig beschäftigt oder anderweitig versichert ist.

Wie hoch nun das Wochengeld ausfällt wird aus dem Durchschnitt des Nettoverdienstes der vergangenen drei Kalendermonate berechnet. Während des Wochengeldbezuges ruht das Kinderbetreuungsgeld.

Ist der Wochengeldbetrag allerdings geringfügiger als das Kinderbetreuungsgeld, so wird die Differenz ausbezahlt.

Hinweis: werdende Mütter, die einer geringfügig beschäftigten Tätigkeit nachgehen, haben nur dann einen Anspruch auf das Wochengeld, wenn sie auch die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Kranken- sowie Pensionsversicherung wahrnehmen.

Wo muss ich den Wochengeldantrag stellen?

Die vollständig ausgefüllten Formulare nebst Unterlagen werden von selbständigen Frauen, sowie erwerbstätigen oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen bei den Krankenkassen eingereicht. Wöchnerinnen, die keine Bezüge haben, wenden sich an die für sie zuständige Bezirkshauptmannschaft. Für Wienerinnen ist die Magistratsabteilung Elf zuständig.