Mit dem Kind ins Krankenhaus – darauf sollten Sie nicht vergessen

Vor rund 30 Jahren wurde die Europäische Charta für Kinderrechte im Krankenhaus verabschiedet. Einer der Punkte spricht den Kindern von 0 bis 18 Jahren das Recht zu, die Eltern jederzeit um sich haben zu dürfen. Denken Sie daran, wenn versucht wird, Sie abzuwimmeln, wenn Sie bei Ihrem Kind bleiben möchten. Viele Krankenhäuser bieten ohnehin Zusatzbetten für einen Begleiter beziehungsweise Mutter-Kind-Zimmer an. Die Kosten für die Begleitperson werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Private Krankenversicherungen verschiedener Anbieter sind in der Regel nicht teuer, decken jedoch im Fall eines Krankenhausaufenthalts die den Kostenaufwand ab.

Dem Krankenhaus-Aufenthalt den Schrecken nehmen

kind im krankenhaus
Dem Kind die Angst vor dem Krankenhaus nehmen

Wird die Einweisung eines Kindes in ein Krankenhaus notwendig, kommt es zu seelischen und nervlichen Belastungen für die gesamte Familie. Ruhezu  bewahren und somit dem Kind Sicherheit zu vermitteln, ist vorrangig.  In der Aufregung sollten Sie auch keinesfalls auf die Mitnahme der nötigen Dokumente wie Mutter-Kind-Pass, eCard und eventuelle Befunde vergessen. Die Einweisung in ein Krankenhaus erfüllt auch Erwachsene mit einem ängstlichen und mulmigen Gefühl, obwohl jeder Krankenhäuser, Ärzte und viele medizinische Gerätschaften kennt. Für ein Kind ist alles fremd, selbst der Mann oder die Frau im weißen Kittel lösen Angst aus, auch wenn sie freundlich sind.

Erklären Sie dem Kind, warum es in das Krankenhaus muss und so weit möglich, was passieren wird. Vermeiden Sie jedoch Versprechungen, die sie nicht halten können. „Es tut überhaupt nicht weh“, ist einfach eine unwahre Aussage, wenn etwa das Kind eine Spritze bekommen oder Blut abgenommen werden muss. Das Kind vertraut Ihnen, eine Lüge enttäuscht.

Kinderärzte verstehen sich auf Ihre kleinen Patienten und vermeiden gewöhnlich Ausdrücke, die das Kind nicht versteht. Halten Sie Ihr Kind während der Untersuchung, und wenn es nur die Hand ist, die Sie streicheln. Das Lieblingsspielzeug haben Sie ohnehin eingepackt, das Kind wird es sicher gerne an sich drücken.

Ihre persönlichen Fragen, die das Kind vielleicht verunsichern könnten, sollten Sie mit dem Arzt unter vier Augen besprechen. So können Sie auch Ihre Sorge zum Ausdruck bringen, ohne dass der kleine Patient sie spürt. Solange das Kind beim Gespräch dabei ist, versuchen Sie, neben ihm nicht in der dritten Person über es zu sprechen. Das Gefühl, ausgeschlossen und ausgeliefert zu sein, erschüttert ebenfalls das Vertrauen.

Das Kind im Klinikalltag

Muss Ihr Kind im Krankenhaus bleiben, ist die Nähe eines Elternteil wichtig, besonders bei Kleinkindern. Ärzte und Pflegepersonal versuchen zwar, auf die Kleinen einzugehen, doch haben sie viele Kinder zu betreuen und sie sind eben doch fremde Personen für Ihr Kind. Im Klinikalltag können Sie viel einbringen. Sie können Ihr Kind wie gewohnt pflegen und betreuen, ihm Unterhaltung bieten und bei schmerzhaften Untersuchungen oder Behandlungen zur Seite stehen. Wichtig ist, dass alle ärztlichen Anweisungen dabei befolgt werden.

An der Hand der Mutter oder des Vaters verliert so manches Unbekannte seinen Schrecken. Auch die Vorbildwirkung hilft. Lassen Sie sich selbst das Stethoskop an die Brust halten oder in den Mund sehen. Merkt der kleine Patient, dass die Eltern Vertrauen haben, wird auch er Vertrauen fassen.

Beim Klinikaufenthalt mit ihrem Kind, sollten Sie nicht vergessen, dass Sie die Aufsichtspflicht tragen. Sobald ein Elternteil das Kind begleitet, ist das Pflegepersonal von der Aufsicht entbunden. Berufstätige Begleitpersonen können die gesetzlichen Pflegetage für Angehörige in Anspruch nehmen, das Krankenhaus muss den Aufenthalt lediglich bescheinigen. Auch die Begleitperson braucht hin und wieder eine Pause. Luft schnappen, Kaffee trinken, Ausspannen. Sorgen Sie deshalb zwischendurch für eine kurze Ablöse durch eine Vertrauensperson. Großmutter oder Großvater, Tante oder Onkel springen sicherlich gerne eine Stunde lang ein.