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Mit dem Kind ins Krankenhaus: Rechte, Kosten und Checkliste

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Eine Mutter hält im Krankenzimmer die Hand ihrer Tochter, die mit einem Teddybären im Bett liegt

Nach der europäischen Charta für Kinder im Krankenhaus dürfen Eltern ihr Kind während des gesamten Aufenthalts jederzeit begleiten, die Charta verspricht dabei ausdrücklich keine Zusatzkosten. In der Praxis der Wiener Spitäler ist die Mitaufnahme bis zum 3. Geburtstag des Kindes kostenlos, danach wird sie kostenpflichtig, mit bis zu rund 97 Euro pro Tag für Begleitpersonen ab 14 Jahren.

Das Recht auf Begleitung: die EACH-Charta

1988 verabschiedeten zwölf nationale Initiativen in Leiden die Charta für Kinder im Krankenhaus, seit 1993 trägt sie die europäische Dachorganisation EACH. Artikel 2 hält fest, dass Kinder im Krankenhaus das Recht haben, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben, Artikel 3 verlangt, dass allen Eltern die Mitaufnahme angeboten und sie zum Bleiben ermutigt werden sollen, ohne dass ihnen dadurch zusätzliche Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen (Gesundheitsportal Österreich, Kinder im Krankenhaus, inhaltsgleich beim St. Anna Kinderspital Wien). Weitere Artikel der Charta betreffen etwa das Recht auf altersgerechte Information, auf Unterbringung mit Gleichaltrigen ohne Besuchsalterslimit und auf eine kindgerechte Umgebung mit Spiel- und Schulmöglichkeit.

Mitaufnahme: kostenlos bis 3 Jahre, danach zahlungspflichtig

Der Charta-Anspruch auf kostenfreie Begleitung deckt sich nicht vollständig mit der österreichischen Praxis: Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson werden von der Sozialversicherung nicht übernommen, die Krankenhäuser stellen dafür eigene Tagsätze in Rechnung (Gesundheitsportal Österreich, Selbstbehalt im Krankenhaus). Im Wiener Gesundheitsverbund ist die Mitaufnahme eines Elternteils bis zum 3. Geburtstag des Kindes kostenlos, danach wird sie kostenpflichtig (Klinik Donaustadt, Wiener Gesundheitsverbund). Laut einer Auswertung des Vereins KiB children care ist Wien dabei österreichweit das teuerste Bundesland: Kinder bis 3 Jahre bleiben kostenfrei, für 3- bis 6-Jährige fallen 45,10 Euro pro Tag an, ab 14 Jahren des begleiteten Kindes bis zu 96,69 Euro pro Tag, gedeckelt auf maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, fällig bereits bei der Einweisung (OTS-Presseaussendung KiB children care, 26.03.2025). Die Tagsätze legen die einzelnen Krankenanstalten fest, sie unterscheiden sich also je nach Spital und Bundesland, ein bundesweit einheitlicher Tarif existiert nicht.

Begleitungsfreistellung für berufstätige Eltern

Für den stationären Krankenhausaufenthalt eines Kindes unter 10 Jahren steht berufstätigen Eltern eine eigene Begleitungsfreistellung zu, im Ausmaß einer Woche pro Arbeitsjahr entsprechend der individuellen Wochenarbeitszeit, stunden- oder tageweise konsumierbar. Anders als bei der regulären Pflegefreistellung muss die Notwendigkeit der Begleitung dabei nicht gesondert nachgewiesen werden, eine Bestätigung des Krankenhauses über den stationären Aufenthalt genügt. Verlangt der Arbeitgeber dafür eine kostenpflichtige Bestätigung, muss er die Kosten ersetzen. Bei einem weiteren Anlassfall im selben Arbeitsjahr, etwa einer erneuten Erkrankung, kann eine zusätzliche Woche in Anspruch genommen werden, hier gilt allerdings die allgemeine Altersgrenze der Pflegefreistellung von unter 12 Jahren (WKO, Pflegefreistellung).

Aufsichtspflicht: bei den Eltern, solange sie anwesend sind

Solange ein Elternteil sein Kind im Krankenhaus begleitet und mitpflegt, trägt es während dieser Zeit die Aufsichtspflicht, das Pflegepersonal unterstützt dabei fachlich. Erst eine Abmeldung beim Pflegepersonal hebt diese Aufsichtspflicht für die jeweilige Abwesenheit auf (Kinderzentrum Uniklinikum Salzburg, Patienteninformation). Wer als Begleitperson kurz Pause braucht, meldet sich also beim Personal ab, statt das Kind unbemerkt allein zu lassen.

Checkliste: was mit ins Krankenhaus soll

Das St. Anna Kinderspital Wien empfiehlt für die stationäre Aufnahme konkret mitzunehmen: die Zuweisung der behandelnden Ärztin oder des Arztes, e-card, Mutter-Kind-Pass, Impfpass des Kindes und vorhandene Vorbefunde, dazu Zahnputzzeug, Waschsachen, Hausschuhe, Unterwäsche und bequeme Kleidung sowie bei Bedarf den Schnuller. Pyjama, Windeln, Bettwäsche und Handtücher stellt das Spital selbst. Für Trost und Ablenkung empfiehlt die Klinik das Lieblingskuscheltier, bekannte Spiele, ein Lieblingsbilderbuch sowie Spielsachen aus leicht abwaschbarem Material (St. Anna Kinderspital Wien, Checkliste zur stationären Aufnahme). Nicht mitgebracht werden sollten laut allgemeiner Spitals-Information Haustiere, Alkohol oder Tabak sowie unnötige Wertsachen (ÖGK Hanusch-Krankenhaus, Patienteninformation).

Dem Kind die Angst nehmen

Kindern hilft eine altersgerechte, ehrliche Erklärung, warum sie ins Krankenhaus müssen und was dort passiert, unangenehme Eingriffe sollten dabei nicht beschönigt werden. Die elterliche Präsenz während der Behandlung gibt Sicherheit, manche Stationen ermöglichen vorab einen Besuch, um die Umgebung schon vor dem eigentlichen Aufenthalt vertraut zu machen. Kinderbücher zum Thema Krankenhaus und ein Arztkoffer zum Nachspielen der Untersuchung unterstützen die Vorbereitung zusätzlich (Gesundheitsportal Österreich, Kinder im Krankenhaus).

Häufige Fragen

Muss ich für die Mitaufnahme bei meinem Kind im Krankenhaus bezahlen?

In Wien ist die Mitaufnahme bis zum 3. Geburtstag des Kindes kostenlos, danach berechnen die Krankenhäuser eigene Tagsätze, laut einer Auswertung für 2025 bis zu rund 97 Euro pro Tag für Begleitpersonen ab 14 Jahren.

Bekomme ich als berufstätiges Elternteil frei, wenn mein Kind ins Krankenhaus muss?

Ja, für den stationären Aufenthalt eines Kindes unter 10 Jahren steht eine eigene Begleitungsfreistellung von einer Woche pro Arbeitsjahr zu, ohne dass die Notwendigkeit extra nachgewiesen werden muss.

Wer trägt die Aufsicht, wenn ich mein Kind im Krankenhaus begleite?

Solange Sie anwesend sind, tragen Sie die Aufsichtspflicht. Erst eine Abmeldung beim Pflegepersonal, etwa für eine kurze Pause, übergibt diese Verantwortung.

Welche Dokumente brauche ich bei der Aufnahme meines Kindes?

Die ärztliche Zuweisung, e-card, Mutter-Kind-Pass, Impfpass und vorhandene Vorbefunde, dazu persönliche Sachen wie Kuscheltier und Lieblingsspielzeug.

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