Gesundheit
Wenn das Kind krank ist: Pflegefreistellung und wann es zu Hause bleiben muss
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Berufstätige Eltern haben in Österreich Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr, bei vollem Gehalt. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es bei einer neuerlichen Erkrankung eine zweite Woche. Eine Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht nötig, es reicht die unverzügliche Meldung.
Pflegefreistellung: wie viele Tage stehen mir zu?
Der Anspruch auf Pflegefreistellung beträgt eine Woche pro Arbeitsjahr, unabhängig davon, wie viele Kinder oder Angehörige zu pflegen sind. Die Dauer richtet sich nach der individuellen Wochenarbeitszeit: Bei 38,5 Wochenstunden stehen 38,5 Stunden Pflegefreistellung zu, bei einer Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden entsprechend 25 Stunden. Die Freistellung lässt sich tage- oder stundenweise nehmen, je nachdem, wie viel Betreuung tatsächlich nötig ist. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es bei einer neuerlichen Erkrankung innerhalb desselben Arbeitsjahres eine zweite Woche Pflegefreistellung, sofern kein anderer Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht (ÖGB, Pflegefreistellung).
Wie melde ich die Pflegefreistellung?
Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig, Sie müssen dem Arbeitgeber lediglich unverzüglich mitteilen, dass Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, der Anspruch besteht von Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Der Arbeitgeber darf eine ärztliche Bestätigung verlangen, muss dafür anfallende Kosten aber selbst tragen. Während der Pflegefreistellung erhalten Sie Ihr volles Gehalt weiter.
Wann muss ein krankes Kind zu Hause bleiben?
In den Kindergarten oder die Schule dürfen grundsätzlich nur gesunde Kinder. Bei Fieber, starkem Husten, Durchfall oder Erbrechen sollte das Kind zu Hause betreut werden, bis es seit mindestens einem Tag fieberfrei ist und sich wieder gut genug fühlt, um am gemeinsamen Programm teilzunehmen. Nach einer reinen Atemwegsinfektion darf ein Kind oft schon zurück, auch wenn noch ein Resthusten bleibt, sofern keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Strengere Fristen gelten bei einigen meldepflichtigen Infektionskrankheiten: Bei Keuchhusten müssen mindestens fünf Tage Antibiotikaeinnahme, bei Scharlach mindestens ein Tag Antibiotikaeinnahme vergangen sein, bevor das Kind als nicht mehr ansteckend gilt. Bei Windpocken ist eine Woche zu Hause üblich, bei Masern fünf Tage und bei Mumps neun Tage ab Rückgang der Symptome. Im Zweifel gibt die Kinderärztin oder der Kinderarzt die verbindliche Auskunft, wann eine Rückkehr in die Gruppe wieder möglich ist.
Weiterführende Informationen zu konkreten Krankheitsbildern
Was bei akuten Magen-Darm-Beschwerden zu beachten ist, welche Warnzeichen für eine Dehydration sprechen und wann es keinen Aufschub duldet, steht unter Darmkrankheiten bei Kindern. Eine Übersicht über Kinderärzte mit Abend- oder Wochenendordination für den Fall, dass die reguläre Ordination bereits geschlossen hat, finden Sie unter Kinderärzte mit Abend- oder Wochenendordination in Wien.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Pflegefreistellung stehen mir bei einem kranken Kind zu?
Eine Woche pro Arbeitsjahr entsprechend Ihrer Wochenarbeitszeit, bei Kindern unter 12 Jahren bei erneuter Erkrankung eine zusätzliche zweite Woche.
Muss ich die Pflegefreistellung beim Arbeitgeber beantragen?
Nein, eine unverzügliche Mitteilung reicht, eine Genehmigung ist nicht nötig. Der Arbeitgeber darf aber eine ärztliche Bestätigung auf eigene Kosten verlangen.
Wann darf mein Kind nach Fieber wieder in den Kindergarten?
Frühestens einen Tag, nachdem es fieberfrei ist und sich wieder gut genug fühlt, um am Programm teilzunehmen.
Wie lange muss mein Kind bei Windpocken zu Hause bleiben?
Üblicherweise eine Woche. Bei Masern sind es fünf Tage, bei Mumps neun Tage ab Rückgang der Symptome, im Zweifel entscheidet die Kinderärztin oder der Kinderarzt.