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Eltern-Kind-Pass: Das ist neu ab Oktober

Das Untersuchungsprogramm wird aufgestockt, digital ist der Eltern-Kind-Pass aber immer noch nicht. Seit 1. Oktober 2026 gehören ein Gesundheitsgespräch, eine zweite Hebammenberatung, ein vierter Ultraschall und eine kostenlose Elternberatung dazu. Eingetragen werden die neuen Leistungen in ein Zusatzheft, das neben dem gelben Pass mitläuft. Der elektronische Pass, der beides ersetzen sollte, wurde im Juli um ein Jahr verschoben.

Am Kinderbetreuungs­geld ändert sich wenig. Es zählen weiterhin fünf Untersuchungen in der Schwanger­schaft und fünf beim Kind, keine der neuen Leistungen ist Pflicht.

Die neuen Leistungen in der Schwanger­schaft

Schwanger­schaftswocheNeu seit 1. Oktober 2026Bei wem
erstes Labor (bis Ende 16)Zuckerbelastungstest schon jetzt, wenn ein erhöhtes Risiko bestehtLabor
14 bis 20Allgemein- und familienmedizinische Untersuchung, ersetzt die interne UntersuchungHausärztin oder Hausarzt
14 bis 20Gesundheitsgespräch über Belastungen und SorgenHebamme oder Hausärztin, Hausarzt
14 bis 20Erste Hebammenberatung, bisher erst in der 18. bis 22. WocheHebamme
18 bis 22Zweiter Ultraschall jetzt mit Messung des Gebärmutterhalses per VaginalultraschallGynäkologin, Gynäkologe
24 bis 34Zweite HebammenberatungHebamme
35 bis 38Vierter UltraschallGynäkologin, Gynäkologe
35 bis 38Test auf B-Streptokokken bei der fünften SchwangerenuntersuchungGynäkologin, Gynäkologe
ab Feststellung bis 1. GeburtstagElternberatungFamilienberatungsstelle

Quelle: Sozialministerium, Schreiben an Ärztekammer und Hebammengremium vom 31. August 2026, und Zusatzheft zum Eltern-Kind-Pass (PDF). Stand Oktober 2026.

Dazu kommen Änderungen im Labor: Bei Rhesus-negativen Schwangeren kann nun der Rhesusfaktor des Kindes aus dem Blut der Mutter bestimmt werden. Der Gebärmutterhals wird gemessen, weil ein verkürzter Hals auf ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko hinweist. Und der B-Streptokokken-Abstrich kurz vor der Geburt zeigt, ob die Mutter Keime trägt, die sich beim Durchtritt auf das Baby übertragen können. Ist er positiv, bekommt sie unter der Geburt meist ein Antibiotikum.

Das Gesundheitsgespräch: Fragen nach der Psyche

Die eigentliche Neuerung ist das Gesundheitsgespräch. Zum ersten Mal fragt der Eltern-Kind-Pass systematisch, wie es der Schwangeren geht, nicht nur ihrem Bauch. Es findet zwischen der 14. und 20. Woche statt, entweder im Rahmen der ersten Hebammenberatung oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt (elternkindpass.gv.at, Gesundheitsgespräch).

Der Ablauf ist standardisiert. Zuerst kommen zwei kurze Fragen zur Stimmung und zwei zur Angst. Erreicht eine Frau dabei drei oder mehr Punkte, folgt ein längerer Fragebogen: die Edinburgh-Skala für Depression rund um die Geburt oder ein Angst-Fragebogen mit sieben Fragen. Danach geht es um Geldsorgen, Unterstützung im Umfeld, Belastungen im Beruf und um Gewalterfahrungen. Am Ende stehen Ernährung, Gewichtszunahme, Stillen und die Folgen von Rauchen und Alkohol.

Wer dabei auffällt, bekommt Hilfe vermittelt, etwa über die Frühen Hilfen oder Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Bislang hing es vom Zufall ab, ob eine Ärztin nach der Psyche fragte. Jetzt steht es im Heft und wird abgehakt.

Wer schon schwanger ist: was Sie noch bekommen

Das neue Programm gilt auch für Pässe, die vor Oktober ausgestellt wurden. Es gibt aber keine Nachholtermine: Jede neue Leistung ist nur in ihrem Zeitfenster möglich, und was schon gemacht wurde, wird nicht wiederholt. Entscheidend ist also, in welcher Woche Sie gerade sind.

Ihre Woche jetztWas Sie noch bekommenWas Sie verpasst haben
bis 13alle neuen Leistungen-
14 bis 20Gesundheitsgespräch und allgemeinmedizinische Untersuchung, sofern noch keine interne Untersuchung gemacht wurde; zweite Hebammenberatung, vierter Ultraschall, B-Streptokokken-Test, Elternberatungfrüher Zuckerbelastungstest, wenn das erste Labor schon gemacht ist
21 bis 34zweite Hebammenberatung, vierter Ultraschall, B-Streptokokken-Test, ElternberatungGesundheitsgespräch, allgemeinmedizinische Untersuchung
35 bis 38vierter Ultraschall, B-Streptokokken-Test, Elternberatungzweite Hebammenberatung
Baby schon daElternberatung bis zum 1. Geburtstag, neue Beratung bei den Kinderuntersuchungenalle Schwanger­schaftsleistungen

Grundlage: Übergangsregel des Sozialministeriums, „nur Untersuchungen und Beratungen, die im jeweiligen Zeitraum noch nicht gemacht wurden“, erfolgen nach dem neuen Programm. Stand Oktober 2026.

Das Zusatzheft bekommen Sie bei der betreuenden Ärztin, dem Arzt oder der Hebamme. Fragen Sie beim nächsten Termin aktiv danach, gerade in den ersten Wochen nach der Umstellung. Es liegt außerdem als PDF auf der Seite des Sozialministeriums zum Eltern-Kind-Pass. Nehmen Sie es zu jeder Untersuchung zusammen mit dem gelben Pass mit.

Neu bei den Untersuchungen des Kindes

Beim Kind bleiben die neun Untersuchungen bis zum fünften Geburtstag, sie werden aber um Gespräche erweitert:

  • Hörscreening: Das Ergebnis wird im Zusatzheft genau festgehalten, meist noch im Spital, möglich bis zur 4. Lebenswoche.
  • Dritte Untersuchung (3. bis 5. Lebensmonat): Die Ärztin fragt nach psychischen und finanziellen Belastungen der Familie und kann an die Frühen Hilfen weitervermitteln.
  • Dritte bis neunte Untersuchung: Jedes Mal gibt es eine Beratung zu Passivrauch, Unfallverhütung, Impfungen, Unterstützungsangeboten und Gewalt. Je nach Alter kommen plötzlicher Kindstod, Zahnpflege, Sonnenschutz, Ernährung oder Bewegung dazu.

Leitfragen und Fragebögen dafür stellt das Sozialministerium online bereit, ausführliche Erläuterungen für Ärztinnen und Ärzte sollen erst Anfang 2027 folgen. Fällt die Beratung in den ersten Monaten knapp aus, sprechen Sie Ihre Fragen ruhig selbst an.

Elternberatung: kostenlos, auch für Väter

Die Elternberatung ist das einzige neue Angebot, das nicht in einer Arztpraxis stattfindet. Geförderte Familienberatungsstellen beraten ab Feststellung der Schwanger­schaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes, kostenlos und für beide Elternteile (elternkindpass.gv.at, Elternberatung). Themen sind Karenzmodelle, Elternteilzeit, Wiedereinstieg, Pensionssplitting, die Aufteilung der Familienarbeit und was Teilzeit für die spätere Pension bedeutet.

Sinnvoll ist der Termin vor dem Antrag auf Kinderbetreuungs­geld. Dort legen Sie sich auf eine Variante fest, und wer danach wie lange in Teilzeit arbeitet, wirkt sich auf die spätere Pension aus.

In Wien bieten unter anderem diese Stellen die Elternberatung an:

  • die möwe: Börsegasse 9, 1010 Wien, und Dingelstedtgasse 24, 1150 Wien. Bis zu drei Termine zu je etwa 50 Minuten, auch online oder telefonisch. Telefon 01 532 15 15 (die möwe, Elternberatung).
  • Aufleben Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese Wien: Zentrale am Stephansplatz 6, 1010 Wien, 18 Beratungsstellen in Wien und Niederösterreich. Telefon 01 515 52-3328 (Aufleben, Elternberatung).

Alle teilnehmenden Stellen in Österreich stehen im Verzeichnis der Familienberatungsstellen des Bundeskanzleramts. Weitere Anlaufstellen für Schwangere sind unter Beratungsstellen für Schwangere und Mütter in Wien gesammelt.

Kinderbetreuungs­geld: Was Pflicht bleibt

Mit dem neuen Programm trat am 1. Oktober auch eine neue Fassung der Regel im Kinderbetreuungs­geldgesetz in Kraft (§ 24c KBGG). Inhaltlich bleibt es bei den bekannten Nachweisen:

  • Die fünf Untersuchungen in der Schwanger­schaft und die erste Untersuchung des Kindes legen Sie mit dem Antrag vor.
  • Die zweite bis fünfte Untersuchung des Kindes müssen bis zum vollendeten 14. Lebensmonat gemacht und bis zum vollendeten 15. Lebensmonat nachgewiesen sein.
  • Wer diese Frist versäumt, kann die Bestätigungen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat nachreichen und behält das volle Kinderbetreuungs­geld.

Eine Änderung betrifft die 17. bis 20. Woche. Die interne Untersuchung fällt weg, an ihre Stelle tritt die allgemeinmedizinische Untersuchung, und die zählt für das Kinderbetreuungs­geld nicht. Die gynäkologische Untersuchung in diesem Zeitraum bleibt Pflicht.

Nach dem 18. Lebensmonat kürzt die Krankenkasse um 1.300 Euro. Das trifft auch Eltern, die alle Untersuchungen gemacht haben, deren Kopien aber zu spät kamen oder auf dem Postweg verloren gingen. Volksanwalt Bernhard Achitz hat deshalb im Juli eine Übergangsregel bis zum elektronischen Pass gefordert, Familienministerin Claudia Bauer hielt sie für nicht erforderlich (Volksanwaltschaft, 6. Juli 2026). Schicken Sie die Kopien also eingeschrieben und heben Sie den Beleg auf.

Warum der Pass noch aus Papier ist

Der elektronische Eltern-Kind-Pass hätte ab Oktober 2026 verpflichtend sein sollen. Im Juli hat der Nationalrat den Start um ein Jahr verschoben. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begründete das mit der Anbindung der IT-Systeme von Ländern, Spitälern und Softwareanbietern, die österreichweit noch nicht verlässlich funktioniere (MeinBezirk, Juli 2026).

Der neue Zeitplan:

  • 1. Oktober 2027: verpflichtend für alle Schwanger­schaften, die ab diesem Tag festgestellt werden.
  • 1. März 2028: verpflichtend für die Untersuchungen der Kinder, die ab diesem Tag geboren werden.
  • Bis dahin: Kärnten gilt als möglicher Pilotstandort, alle anderen Bundesländer bleiben beim Papierpass mit Zusatzheft.

Mit dem elektronischen Pass entfällt die Zettelwirtschaft beim Kinderbetreuungs­geld: Kommen die Befunde elektronisch bei der Krankenkasse an, müssen Eltern nichts mehr nachweisen. Wer im Sommer 2027 schwanger wird, profitiert davon also noch nicht.

Das Österreichische Hebammengremium nannte die Verschiebung einen weiteren Rückschlag. Präsidentin Lisa Rakos kritisierte, die Hebammen hätten erst aus den Medien davon erfahren (MeinBezirk, Juli 2026). Das Gremium fordert, dass Hebammen ihre Leistungen künftig direkt im elektronischen Pass eintragen dürfen.

Alle Untersuchungen mit Zeitfenstern stehen im Überblick zum Eltern-Kind-Pass. Hebammen für die beiden Beratungen finden Sie unter Hebammen in Wien.

Häufige Fragen

Kosten die neuen Untersuchungen etwas?

Nein, wenn Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt mit Kassenvertrag gehen. Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten fallen Kosten an. Die Elternberatung in den Familienberatungsstellen ist kostenlos.

Sind die neuen Leistungen Pflicht?

Nein. Keine der neuen Untersuchungen und Beratungen ist Voraussetzung für das volle Kinderbetreuungs­geld.

Ich bin in der 22. Woche. Bekomme ich das Gesundheitsgespräch noch?

Nein, es ist nur zwischen der 14. und 20. Woche vorgesehen. Die zweite Hebammenberatung ab der 24. Woche, den vierten Ultraschall, den B-Streptokokken-Test und die Elternberatung können Sie aber noch nutzen.

Wo bekomme ich das Zusatzheft?

Bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme. Als PDF steht es auch auf der Seite des Sozialministeriums.

Ab wann gibt es den elektronischen Eltern-Kind-Pass?

Verpflichtend für Schwanger­schaften, die ab 1. Oktober 2027 festgestellt werden, und für Kinder, die ab 1. März 2028 geboren werden.

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